Fähre F28 Niederlommatzsch – Diesbar-Seußlitz

Stromkilometer: 94,71
Die Fährstelle F28 von Seußlitz nach Niederlommatzsch wurde bereits mit dem Kloster Seußlitz im 13. Jahrhundert erwähnt.
In Seußlitz führen Weinwanderwege zu großartigen Aussichtspunkten. Traditionelle Weinlokale laden ebenso ein wie drei familiäre Weingüter. Mit der Buslinie 407 gelangen Sie in die Kreisstadt Meißen und nach Nünchritz. ⇒Fahrplanauskunft
In Niederlommatzsch befindet sich in unmittelbarer Nähe der Elbepark Hebelei. Das 8 ha große Erlebnisareal bietet über 100 Tieren ein Zuhause und Kindern Gelegenheit zum Streicheln und Spielen. Nach Riesa oder Meißen gelangen Sie mit der Buslinie 446. ⇒Fahrplanauskunft
29. März bis 31. Mai | |
Mo bis Fr | 06:00 bis 19:00 Uhr |
Sa / So / Ft | 09:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr |
01. Juni bis 31. August | |
Mo bis Fr | 06:00 bis 20:00 Uhr |
Sa / So / Ft |
09:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 20:00 Uhr |
01. September bis 31. Oktober | |
Mo bis Fr | 06:00 bis 19:00 Uhr |
Sa / So / Ft | 09:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr |
04. November bis 28. März | |
Mo bis Fr | 06:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
Sa / So / Ft | 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
Kein Fährbetrieb am 24.12. und 31.12. |
Fahrten nach Bedarf
Fahrplanänderungen finden Sie ⇒HIER und
Störungen ⇒HIER
Diesbar-Seußlitz: Tarifzone 50 (Meißen) und 41 (Riesa)
Niederlommatzsch: Tarifzone 50 (Meißen) und 41 (Riesa)
Schiffsname: | „Stolzenfels“ |
Standort: | Niederlommatzsch |
Eigentümer: | Gemeinde Diera-Zehren |
Baujahr: | 1993 |
Länge: | 12,04 m |
Breite: | 3,60 m |
Tiefgang: | 0,70 m |
Leistung: | 70 |
Personen: | 35 |
Name der neuen Elektrofähre: „Klarisse“
Die neue Elektrofähre an der Fährstelle F28 Niederlommatzsche – Diesbar-Seußlitz trägt den Namen „Klarisse“. Der Name ist der Sagenwelt der Gemeinde Nünchritz entnommen und stellt einen bewussten Bezug zur regionalen Geschichte her – insbesondere zum Ortsteil Diesbar-Seußlitz der Gemeinde Nünchritz, einer Anliegergemeinde der Fähre F28.
Klarisse - Vom Nonnenspuk in Seußlitz
An der Stelle des Barockschlosses Seußlitz stand früher ein Klarissenkloster, bewohnt von reichen Nonnen, die auch dort begraben sind. Nachdem das Kloster aufgehoben worden war, fand so manche verstorbene Nonne keine Ruhe mehr. Sie kam nachts ins Schloss und spukte in den Gängen und Sälen.
Der Juwelen- und Silberschatz: Reich waren die Nonnen des Klarissenklosters, denn die Markgrafen von Meißen schützten und mehrten die Güter des Klosters. Mit Einführung der Reformation wurde das Kloster aufgelöst, die Nonnen mussten 1541 ihre Kleinodien dem Kurfürsten abgeben und 1544 das Kloster verlassen. Doch verbargen die letzten Nonnen, auf ihre glückliche Rückkehr hoffend, im geheimen Kellergewölbe einen Juwelen- und Silberschatz von unermesslichem Wert. Der Bericht der letzten Nonnen lautete: „Hier im Kloster sind zwei Gewölbe unter der Erde, dass wohl kein Mensch dahinterkommen kann. Wenn wir nun fortmüssen, so wollen wir unsere Schätze verbergen. Das Gold und die anderen Sachen beschreiben wir auf einem Bogen Pergament, welchen wir darzulegen in dem Gewölbe zur linken Hand, dort, wo wir unseren Altar aus Alabaster haben. Im alten Gewölbe aber wird ein Diamant zu finden sein von einem ganzen Pfund, der wird wohl nicht wieder so groß gefunden werden, solange die Welt besteht. …“
Quelle: Gemeinde Nünchritz, Sagen und Geschichten um Diesbar-Seußlitz
Fähranleger Niederlommatzsch
Zugangsrampe: Die separate Zugangsrampe erfüllt die Anforderungen nach DIN 18040-3 und ist für eine barrierefreie Nutzung geeignet. Sie hat eine Gesamtlänge von 21 Metern, mit einem Zwischenpodest nach 10 Metern, und eine Breite von 1,80 Metern. Die Oberfläche ist eben, erschütterungsarm befahrbar und rutschhemmend ausgeführt. Die Rampe ist stufenlos sowie taktil und visuell gut wahrnehmbar gestaltet. An der Rampe und an der Treppe wurden Geländer nach DIN 18040-1 angeordnet. Übergänge und Richtungswechsel sind für blinde und sehbehinderte Menschen entsprechend gekennzeichnet.
Zugangstreppe: Die Zugangstreppe ist mit einem Geländer und Informationselementen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet. Zudem ist am oberen Ende ein Aufmerksamkeitsfeld befestigt, welches einen abwärtsführenden Niveauwechsel ankündigt. Des Weiteren sind die Treppenstufen durch Stufenmarkierungen gekennzeichnet.
Beachte: Bei einem Wasserstand über ca. 360 cm Pegel Dresden erfolgt der Zugang direkt von der Hebelei bzw. von der Fährgasse. Die Zugänge zur Zugangstreppe und der Zugangsrampe werden abgesperrt.
Schwimmende Anlage: Die maximale Längsneigung des Zugangsstegs bei Mittelwasser liegt unterhalb dem zulässigen Wert von 6° nach DIN 14504. Der Übergang vom Steg auf den Ponton ist weitestgehend eben ausgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m ausgerüstet.
Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.
Einschränkung der Barrierefreiheit: Die Zuwegung zur Fährstelle erfolgt über die Fährgasse und den Elbradweg „Hebelei“. Diese Strecke weist unterschiedliche Bedingungen auf:
Wegebelag: Die Fährgasse ist größtenteils mit Granitsteinen gepflastert, welche fugeneng und eben verlegt sind.
Die Hebelei besteht aus ungleichmäßig verlegtem Granitpflaster und kann jedoch abschnittsweise einen wassergebundenen oder unbefestigten Belag aufweisen. Bei Regen, Schnee oder Frost kann dieser rutschig sein. Geeignetes, griffiges Schuhwerk und ggfs. eine Begleitperson sind ratsam. Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sollten möglichst auf die Asphaltwege der Fährgasse ausweichen.
Breite und Platzverhältnisse: Die Wegbreite ist überwiegend ausreichend, um mit Rollstuhl oder Rollator zu passieren. Engstellen können jedoch bei Gegenverkehr oder parkenden Fahrzeugen herausfordernd sein.
Steigung und Gefälle: Die Strecke ist weitgehend eben. In unmittelbarer Nähe zur Fährstelle gibt es jedoch ein leichtes Gefälle. Bei Nässe besondere Vorsicht erfordert.
Parkmöglichkeiten: Barrierefreie Parkplätze sind nur begrenzt vorhanden. Der Zugang zur Fährstelle ist nicht direkt mit dem Fahrzeug erreichbar, kurze Fußwege sind erforderlich.
Fähranleger Diesbar-Seußlitz
Schwimmende Anlage: Aufgrund der vorhandenen Geländeneigung entstand eine verschiebbare Anlage. Durch das Verschieben der Anlage in Abhängigkeit vom Wasserstand liegt die Längsneigung des Zugangsstegs unterhalb dem zulässigen Wert von 6° nach DIN 14504. Die Längsneigung des Übergangstegs liegt bei ca. 0°. Der Übergang vom Steg auf den Ponton ist weitestgehend eben ausgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m ausgerüstet.
Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.
Einschränkung der Barrierefreiheit: Die Zuwegung zur Fährstelle ist eben, befestigt und weitgehend asphaltiert, geeignet für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Der Zugang zur Fährstelle erfolgt über eine Rampe. Durch das flache Gelände ist es nicht möglich, eine zusätzliche Umgehungsrampe mit einer geringeren Längsneigung anzuordnen. Der gesamte Fußgängerverkehr erfolgt über die Verholrampe.
Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser geschultes Personal vor Ort – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.
In Abhängigkeit des Wasserstandes kann es zu Einschränkungen kommen: Die Fähren F24 und F28 sind nur bis zu einem Pegel (Stand Dresden) über 60 cm möglich, ab 5 Meter Wasserhöhe wird der Fährbetrieb der F24 eingestellt und ab 5,50 m bei der Fähre F28. Die Fähren F29 und F30 können bis zu einem Niedrigwasserstand von über 35 cm (Pegel Dresden) noch übersetzen